KLV Art. 7, Absatz 2
Tarife in CHF pro Stunde
Leistungsart | Langzeitpflege |
Akut- und Übergangspflege |
|
---|---|---|---|
a | Massnahmen der Abklärung und Beratung | 79.80 | 54.55 |
b | Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | 65.40 | 53.65 |
c | Massnahmen der Grundpflege |
54.60 |
47.50 |
Patientenbeteiligung pro Tag | 8.00 | keine |
Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag übernehmen.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).
SELBSTZAHLER verrechnen wir 120.-/ Stunde